Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen:

Service Rund um die Immobilie.


WEG-Verwaltung

Allgemeine Verwaltung

  • Beratung und Betreuung der Einzeleigentümer rund um WEG und Immobilie
  • Fristgerechtes Organisieren und Durchführen der Eigentümerversammlungen
  • Vorbereitung und zielorientierte Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Interessen der Eigentümergemeinschaft
  • Erarbeiten einer objektorientierten Hausordnung, Durchsetzung vor Ort, ggf. Problemlösung
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
  • Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen

Kaufmännische Verwaltung

  • Kostenanalyse und Minimierung der Bewirtschaftungskosten
  • Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder sowie bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
  • Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
  • Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen
  • Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen, soweit erforderlich
  • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder und Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Abrechnungserstellung unter steuerlichen Aspekten (haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, Aufstellung Werbungskosten für Einkünfte aus V+V nach § 9 EStG, Abrechnung der Verwendung aus der Instandhaltungsrücklage für die Einkommenssteuererklärung)

Technische Verwaltung

  • Veranlassung von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Vorbereitung, Beauftragung und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
  • Analyse von baulichen Problemen
  • Planung, Vorbereitung, Durchführung und Betreuung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Mieterbetreuung während Baumaßnahmen
  • Qualitätssicherung der Bauleistung, Abnahme nach VOB / BGB, fachspezifische Rechnungskontrolle, Verwaltung von Einbehalten und Bürgschaften, Gewährleistungsüberwachung
  • Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß den Liefer- und Serviceverträgen
  • mindestens quartalsmäßige Begehungen der Wohnanlage

Sonder - und Teileigentumsverwaltung

  • Beratung des Einzeleigentümers bezüglich seiner Interessenwahrung in der Gemeinschaft
  • Vertretung in der Eigentümerversammlung frei oder nach vorgegebener Weisung, soweit gewünscht
  • Verwaltung einzelner Sonder- und Teileigentumseinheiten, unabhängig von der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (Fremdbestand)
  • Leerstandsbeseitigung, Vermietung, Leerstandsmanagement
  • sorgfältige Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern
  • stichtagsgerechte Kontrolle der Mieteingänge (unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich)
  • Verbuchung der geleisteten Zahlungen, pünktliche Überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer
  • Mahnung fehlender Mieten
  • Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
  • fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter
  • Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
  • Vorbereitung und Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wohnung/Gewerbeeinheit
  • Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen
  • Abrechnungserstellung unter steuerlichen Aspekten (haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, Aufstellung Werbungskosten für Einkünfte aus V+V nach § 9 EStG)

Mietverwaltung

Allgemeine Verwaltung

  • Beratung und Betreuung der Eigentümer und Mieter
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern usw.
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Eigentümers
  • Erarbeiten einer objektorientierten Hausordnung, Durchsetzung vor Ort, ggf. Problemlösung
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
  • Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
  • Leerstandsbeseitigung, Vermietung, Leerstandsmanagement
  • Anlage und Führung von Mieterakten, Schriftwechsel mit Mietern
  • Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen

Kaufmännische Verwaltung

  • Kostenanalyse und Minimierung der Bewirtschaftungskosten
  • Kontrolle der Mieteingänge unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich
  • Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung des Mietüberschusses an Eigentümer
  • Mahnung und Inkasso
  • Gerichtliche Verfolgung und Beitreibung von rückständigen Zahlungen
  • fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter einschl. Belegeinsicht
  • Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Budgetplanung und Preisentwicklung
  • Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
  • Erstellen der gewünschten Abrechnungen gegenüber dem Eigentümer
  • Abrechnungserstellung unter steuerlichen Aspekten (haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, Aufstellung Werbungskosten für Einkünfte aus V+V nach § 9 EStG)

Technische Verwaltung

  • Veranlassen von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Vorbereiten, Beauftragen und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
  • Analyse von baulichen Problemen
  • Planung, Vorbereitung, Durchführung und Betreuung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Mieterbetreuung während Baumaßnahmen
  • Qualitätssicherung der Bauleistung, Abnahme nach VOB / BGB, fachspezifische Rechnungskontrolle, Verwaltung von Einbehalten und Bürgschaften, Gewährleistungsüberwachung
  • Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß den Liefer- und Serviceverträgen
  • mindestens quartalsmäßige Begehungen der Wohnanlage

Professionelle Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung beinhaltet grundsätzlich die klassischen Verwaltertätigkeiten der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Weiterhin arbeitet die Zwangsverwaltung eng mit den Amtsgerichten, den Gläubigern und den Schuldnern auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen (u.a. ZwVwV, ZVG, ZPO, BGB und WEG) zusammen. Hierbei liegt unser großes Augenmerk insbesondere auf die fristgerechte Berichterstattung im Sinne der Zwangsverwaltungsverordnung (ZwVwV), die Entlastung sämtlicher Verfahrensbeteiligten und der nachhaltigen Sicherung der Immobilienbewirtschaftung (unter Berücksichtigung von möglichen Einsparpotentialen). Auch die Umsetzung der jeweils aktuellen Rechtsprechung steht bei uns im Vordergrund.
Die Beratung von Verfahrensbeteiligten einschließlich potentieller Ersteher von Immobilien in parallel laufenden Zwangsversteigerungsverfahren ist ebenso Bestandteil unserer Arbeit, wie die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit und der Rentabilität der Immobilie in ihrem Lebenszyklus. Zudem sollte der persönliche Kontakt zu den Verfahrensbeteiligten aus Gründen der Informations- und Dokumentationspflicht nicht vernachlässigt werden.

Allgemeine Verwaltung

  • fristgerechte Berichterstattung über die Inbesitznahme des zur Zwangsverwaltung angeordneten Objektes (§1 ZwVwV)
  • termingetreue Berichterstattung der Tätigkeiten des Zwangsverwalters für das vorangegangene Kalenderjahr (§ 14 ZwVwV)
  • über verfahrensspezifische Besonderheiten wird unaufgefordert berichtet
  • Korrespondenz mit Amtsgerichten, Gläubigern, Schuldnern, Mietern, Lieferanten, Behörden, Vertragspartnern unter Berücksichtigung etwaiger Fristen
  • sofortige Umsetzung und/oder Reaktion einer vom Amtsgericht erlassenen Verfügung
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im vollständigen Rahmen des Zwangsverwaltungsverfahrens
  • grundbuchrechtliche Kontrolle des Zwangsverwaltungsverfahrens
  • Durchsetzung zur Einhaltung der jeweils relevanten Vorschriften und Regelungen
  • soweit erforderlich, Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge usw.)
  • Begründung von rechtssicheren Miet- und Pachtverhältnissen (§ 6 ZwVwV), Abschluss von anderweiten Verträgen gemäß der aktuellen Rechtsprechung, Entgegennahme von Kündigungen und verfahrensgerechte Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen (z.B. Wohnungsabnahmen usw.)
  • zeitnahe Realisierung der Neuvermietung bei Leerstand für die Rentabilitätssicherung
  • Recherche, Anlage, Führung und Abrechnung der Beschlagnahme unterliegenden Mietkautionen, soweit diese bestehen
  • Durchführung der Sequestration von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten im Sinne des § 938 Abs. 2 ZPO
  • Beratung und Betreuung der Verfahrensbeteiligten während der Zeit der außergerichtlichen Institutsverwaltung, der kalten Institutsverwaltung, der kalten Zwangsverwaltung und der gerichtlichen Institutsverwaltung
  • Anwesenheit bei Zwangsversteigerungsterminen um das Objekt ggf. repräsentativ darzustellen, soweit gewünscht

Kaufmännische Verwaltung

  • Forderungsmanagement: Kontrolle der Zahlungseingänge unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge soweit erforderlich; Mietinkasso
  • Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung von Auskehrungen nach vorliegendem Teilungsplan
  • Gerichtlich und außergerichtliche Verfolgung und Beitreibung von rückständigen Zahlungen für Miete, Nebenkosten (§ 148 ZVG i. V. m. § 1123 BGB), Kautionen usw.
  • fristgerechte Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter auch für Vorjahre
  • Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Liquiditätsplanung und Preisentwicklung, Umsetzung von möglichen Mietererhöhungsverlangen nach BGB zur Erlössteigerung
  • transparente Führung der Buchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • übersichtliche Erstellung und fristgerechte Übersendung der Einnahmen- / Ausgabenaufstellung an den zuständigen Rechtspfleger in mehrfacher Ausfertigung zur Weiterleitung an die Verfahrensbeteiligten

Technische Verwaltung

  • Veranlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Vorbereitung, Beauftragung und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen
  • Analyse von baulichen Problemen
  • Planung, Vorbereitung, Durchführung und Betreuung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Mieterbetreuung während Baumaßnahmen
  • Qualitätssicherung der Bauleistung, Abnahme nach VOB / BGB, fachspezifische Rechnungskontrolle, Verwaltung von Einbehalten und Bürgschaften, Gewährleistungsüberwachung
  • Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß den Liefer- und Serviceverträgen
  • regelmäßige (mind. quartalsmäßige) Begehungen des Objektes

Vermietung / Maklertätigkeiten nach § 34c GewO

Auch bei der Neuvermietung nach einem Mieterwechsel bieten wir in den von uns betreuten Objekten unsere Unterstützung an.

Bei der Auswahl eines geeigneten Mieters ist es besonders wichtig, dessen Solvenz sowie die Kompatibilität zum vorhanden Mieterklientel zu berücksichtigten. Hier gehen wir mit großer Sorgfalt und dem nötigen "Fingerspitzengefühl" vor. Schließlich gilt es, das Eigentum und damit den Wert der Immobilie zu erhalten. Entsprechende Nachweise und Unterlagen sowie Bonitäts- oder Wirtschaftsauskünfte über die Interessenten werden eingeholt und dem Eigentümer vorgelegt.

In Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgt die Erstellung und der Abschluss des Mietvertrages, selbstverständlich nach aktuellem Stand der Rechtsprechung.

Alternativ dazu stehen wir Ihnen als Makler nach § 34c Gewerbeordnung nach gesonderter Beauftragung gern zur Verfügung.


Liegenschaftsverwaltung und Erbbaurechte

  • Verwaltung von land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Liegenschaftsmanagement, Vertragsgestaltung, Pachtinkasso und Fristenwahrung
  • Verwaltung und Fördermittelabrechnung auf Stilllegungsflächen
  • Koordinierung von erforderlichen Hegemaßnahmen in Land- und Forstwirtschaft
  • Nutzungsentnahmen und Verwertungsmanagement
  • Betreuung der Jagdpachten
  • Wahrnehmung aller Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht
  • Ansprechpartner für die Träger öffentlich-rechtlicher Belange
  • Verwaltung von Baulasten, Abwicklung von Bodenordnungs-, Bodensonderungs- und Zustimmungsverfahren
  • Notarielle Begründung von Erbbaupachtverträgen und grundbuchliche Sicherung
  • Verwaltung der Erbbauzinseinnahmen (Pachtinkasso, Anpassungsverlangen z.B. nach Lebenshaltungsindex lt. Statistischem Bundesamt, Heimfall)
  • außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von Einnahmen
  • Begleitung von Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, Interessenwahrung des Grundstückseigentümers
  • Regelmäßige Begehungen der Liegenschaften
  • Korrespondenz mit Ämtern, Behörden, Versorgern, Baulastträgern

Selbst bei sogenannten „Problemobjekten“ sind wir engagiert, die bestmöglichste Lösung für unsere Kunden und Beteiligten herbeizuführen.
Die Übernahme neuer Verwaltungsobjekte bedarf besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit, vor allem, wenn es bisher bei der Verwaltung Probleme gab und deshalb ein Wechsel ansteht. Wir verfügen auf diesem Gebiet über umfangreiche Erfahrung durch die Übernahme mehrerer „Problemobjekte“ in den vergangenen Jahren.
Ob leer stehende Mehrfamilienhäuser, Umnutzungen von Gewerbe- in Wohnobjekten, Liquiditätsprobleme der Gemeinschaft oder eines Einzeleigentümers oder gar bei Eigentümer mit unbekanntem Aufenthaltsort, gern werden wir für Sie tätig und ordnen die Beziehungen mit dem entsprechendem Feingefühl für einen ausgewogenen Interessenausgleich der Eigentümer und sämtlichen Beteiligten untereinander.

Impressum | Datenschutz |